Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Diese AGB gelten für die Angebote der Segelschule Thunersee im Binnenbereich. Weiter unten findest du die AGB für den Hochseebereich.
Buchung & Zahlung
AUFNAHME: Die Aufnahme zum Segelkurs erfolgt erst definitv nach Erhalt der Auftragsbestätigung. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer bestätigen mit der Anerkennung dieser AGB's, dass sie des Schwimmens kundig sind und keine gesundheitlichen Probleme haben, die sie oder andere Personen beim Segeln gefährden könnten.
Stornierungsbedingungen
KURSKOSTEN: Die Kurskosten sind im voraus zu bezahlen. Bei Abmeldung bis 14 Tage vor Kursbeginn werden SFr. 50.- Annullationskosten berechnet. Bei späterer Abmeldung wird der volle Betrag verrechnet. Die Annullation muss schriftlich erfolgen. Die kantonalen Prüfungsgebühren sind in den Kurskosten nicht inbegriffen.
Haftung & Versicherung
VERSICHERUNG: Die Segelschule Thunersee ist für Haftpflichtschäden versichert. Sie haftet gegenüber Kursteilnehmenden und Passagieren nur im Rahmen der Leistungen der Versicherung. Ansprüche auf Entschädigung über diese Leistungen hinaus oder Entschädigung für Verluste oder Benachteiligung irgendwelcher Art sind ausgeschlossen. Persönliche Effekten sind nicht versichert, ebenso ist die Unfallversicherung Sache der Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer.
Bekleidung
Bootsschuhe oder Turnschuhe sind auf allen Booten erforderlich. Sonnen- und Regenschutz sind empfehlenswert und schon am ersten Morgen mitzunehmen. Wasserdichte Kleidung kann gemietet oder gekauft werden (keine Kindergrössen). Schwimmwesten werden zur Verfügung gestellt. Das Tragen der Schwimmwesten obliegt unseren Gästen.
Segelausweis Kat. D
Zur Erlangung des eidg. Segelausweises sind die Richtlinien der zuständigen Amtsstellen zu befolgen. Ausserkantonale Prüfungskandidatinnen und -kandidaten haben bei Kursantritt für die praktische Prüfung eine Ausnahmebewilligung ihres Wohnsitzkantons vorzuweisen. Nähere Auskünfte erteilt das Strassenverkehrs- und Schiffahrtsamt des Kantons Bern, Schermenweg 5, Postfach 2681, 3001 Bern, Tel. 031 635 86 80. Info: Website des Schiffahrtsamts
Vermietung
Die Einteilung der Boote erfolgt durch das zuständige Personal der Segelschule. Bei ungünstiger Witterung, namentlich Sturmwarnung, behält sich die Stationsleitung aus Sicherheitsgründen das Recht vor, die Boote nicht abzugeben. Mieterinnen und Mieter sind verpflichtet, einen gültigen Segelausweis auf die Fahrt mitzunehmen, wenn das Boot nicht ohne D-Schein gesegelt werden kann. Sie haften für Schäden oder Verluste, die durch ihr eigenes Verschulden entstanden sind.
Ausschluss
Ausgeschlossen werden Personen, die sich unsportlich benehmen, oder solche, die den Anordnungen der Segellehrerinnen und Segellehrer nicht Folge leisten. Beschwerden sind schriftlich an die Schulleitung zu richten.
GERICHTSSTAND: Gerichtsstand ist Thun
Diese AGB gelten für die Angebote der Segelschule Thunersee im Hochseebereich.
AUFNAHME: Die Aufnahme zum Segelkurs erfolgt erst definitv nach Erhalt der Auftragsbestätigung. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer bestätigen mit der Anerkennung dieser AGB's, dass sie des Schwimmens kundig sind und keine gesundheitlichen Probleme haben, die sie oder andere Personen beim Segeln gefährden könnten.
1. Anmeldung, Vertragsabschluss
Mit deiner schriftlichen oder mündlichen Anmeldung bei uns und deren Bestätigung kommt ein Vertrag zwischen dir (Kundin/Kunde und uns, der Segelschule Thunersee (SST), zustande. Wir benötigen von dir innerhalb einer Woche nach deiner Anmeldung die vollständigen Angaben gemäss beiliegendem Anmeldeformular (Crewmanifest). Diese benötigen wir zur Erstellung der Crewliste und allfälliger weiterer offizieller Dokumente.
1.1 Gesundheit
Mit der Anmeldung zu einem Törn erklärst du, dass du körperlich und geistig in der Lage bist, an einem Törn teilzunehmen und mindestens 20 Minuten schwimmen kannst. Du verpflichtest dich außerdem, die Einnahme notwendiger Medikamente (z.B. Insulin o.ä.) dem Skipper der SST im Voraus mitzuteilen und ihn über das Verhalten in Notfällen zu informieren. Bitte kontaktiere uns vor der Anmeldung, falls Zweifel bestehen, ob diese Voraussetzungen füllt sind. Sollten wir nach der Anmeldung feststellen, dass du die in diesem Absatz genannten Voraussetzungen nicht erfüllst, sind wir berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung ohne Einhaltung der in Ziffer 5 ff. genannten Form zu kündigen. Die Ausübung dieses Rechts gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag aus von uns (SST) zu vertretenden Gründen.
2. Zahlung
Mit Erhalt der schriftlichen Bestätigung und der Rechnung ist der Gesamtbetrag für den Ausbildungstörn gemäss unserer Rechnung fällig. Mit der Bezahlung ist der Platz definitiv reserviert.
Bis zur vollständigen Bezahlung behält sich die SST das Recht vor, den Platz an eine andere Person zu vergeben.
3. Yacht
Sollte die in der Ausschreibung angegebene Yacht nicht einsatzbereit sein oder nicht rechtzeitig repariert werden können, bemüht sich die SST um einen gleichwertigen Ersatz. Eine Ersatzyacht ist kein Grund, die Buchung zu stornieren oder eine (teilweise) Rückerstattung des Charterpreises zu verlangen.
4. Finanzielle Verbindlichkeiten
Dir ist bewusst, dass neben dem Törnpreis folgende Kosten auf dich zukommen:
- Bordkasse (Verpflegung an Bord, Verbrauchsmaterial, Gas und Treibstoff, Liegeplatzgebühren, lokale Gebühren, Ersatz für verlorene oder beschädigte Ausrüstung) ca. Euro 280. Der Skipper, die Skipperin ist von der Zahlung in die Bordkasse befreit.
- Deine persönlichen Kosten für die An- und Abreise zum Standort der Yacht.
5. Annullation und Umbuchungen
Im Falle einer Stornierung oder Umbuchung erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von CHF 200. Diese Bearbeitungsgebühr ist durch keine Versicherung abgedeckt.
5.1. Annullation durch dich
Die Stornierungsbedingungen für SST-Törns sind wie folgt geregelt:
- 50% des Törn Preises bei Rücktritt bis 90 Tage vor Törn Beginn.
- 100% des Törn Preises bei Rücktritt 0-90 Tage vor Törn Beginn.
Du hast die Möglichkeit zur Stellung einer Ersatzperson bzw. einer Ersatzgruppe. In diesem Fall verrechnet dir die SST eine Bearbeitungsgebühr von CHF 200.-. Bei vorzeitigem Abbruch der Reise hast du keinen Anspruch auf Entschädigung.
5.2. Annullation durch SST
SST ist berechtigt, jederzeit entschädigungslos vom Vertrag zurückzutreten, wenn die SST nicht genügend Anmeldungen erhälst. Die SST kann jederzeit entschädigungslos vom Vertrag zurücktreten, wenn uns Tatsachen bekannt werden, die vermuten lassen, dass wir den Törn nicht mit der erforderlichen Sicherheit durchführen können. Im Falle des Rücktritts durch uns wird der Törn Preis in voller Höhe an den Teilnehmer zurückerstattet. Sollten wir gezwungen sein, den Törn vorzeitig zu beenden, rechnen wir dir die nicht in Anspruch genommenen Tage auf eine neue Buchung an. In jedem Fall sind Ansprüche auf Schadenersatz ausgeschlossen.
5.3 Unterbrechung aufgrund höherer Gewalt
Unvorhergesehene Hafenaufenthalte während des Törns können durch die Notwendigkeit von Reparaturen oder durch Unwetter die Folge sein. Solche Aufenthalte sind durch höhere Gewalt bedingt und dienen der Sicherheit von Yacht und Crew. Sie berechtigten nicht zu Schadenersatzansprüchen.
6. Schäden
Die Teilnehmer haften für alle von ihnen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden an und auf der Yacht. Yachtschäden werden bis zu einem Betrag von 500 € gemeinschaftlich aus der Bordkasse beglichen. Davon ausgenommen ist der Skipper.
7. „No-show“
Bei Nichterscheinen oder verspätetem Erscheinen zur Abfahrt (No-Show) hast du keinen Anspruch auf Rückerstattung der Törn- und Reisekosten.
8. Versicherung
Wir empfehlen dir auf jeden Fall den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, falls du nicht bereits im Besitz einer solchen Versicherung bist. Ausserdem ist es ratsam, deine Kranken- und Unfallversicherung auf Auslandsleistungen auszudehnen.
Die von der SST eingesetzten Yachten/Skipper sind mit den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungen wie Haftpflicht-, Kasko-, Rechtsschutz- und Insassenunfallversicherung ausgestattet.
8.1 Verspätungen
Im Falle einer Verspätung der Yacht erstattet die SST weder den Wert eines verpassten Rückfluges noch Folgekosten wie z.B. Hotelbuchungen, Umbuchungen von Bahntickets oder Transferkosten.
9. Beanstandungen
Solltest du wider Erwarten doch Beanstandungen und eventuelle Ansprüche auf Schadensersatz haben, so musst du diese spätestens zwei Wochen nach deiner Rückkehr schriftlich bei uns geltend machen. Du hast die Pflicht, bereits während des Törns vor Ort vom Skipper eine schriftliche Bestätigung über den Inhalt deiner Beanstandung zu verlangen.
10. Haftung
Wir (SST) haften nach diesen AGB und den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen für die von uns durchgeführten Törns.