AGBs
Allgemeine Bedingungen See
AUFNAHME: Die Aufnahme zum Segelkurs erfolgt erst definitv nach Erhalt der Auftragsbestätigung. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen mit ihrer Unterschrift bestätigen, dass sie des Schwimmens kundig sind und keine gesundheitlichen Probleme haben, die sie oder andere Personen beim Segeln gefährden könnten.
KURSKOSTEN: Die Kurskosten sind im voraus zu bezahlen. Bei Abmeldung bis 14 Tage vor Kursbeginn werden SFr. 50.- Annullationskosten berechnet. Bei späterer Abmeldung wird der volle Betrag verrechnet. Die Annullation muss schriftlich erfolgen. Die kantonalen Prüfungsgebühren sind in den Kurskosten nicht inbegriffen.
VERSICHERUNG: Die Segelschule Thunersee ist für Haftpflichtschäden versichert. Sie haftet gegenüber Kursteilnehmenden und Passagieren nur im Rahmen der Leistungen der Versicherung. Ansprüche auf Entschädigung über diese Leistungen hinaus oder Entschädigung für Verluste oder Benachteiligung irgendwelcher Art sind ausgeschlossen. Persönliche Effekten sind nicht versichert, ebenso ist die Unfallversicherung Sache der Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer.
BEKLEIDUNG: Bootsschuhe oder Turnschuhe sind auf allen Booten erforderlich. Sonnen- und Regenschutz sind empfehlenswert und schon am ersten Morgen mitzunehmen. Wasserdichte Kleidung kann gemietet oder gekauft werden (keine Kindergrössen). Schwimmwesten werden zur Verfügung gestellt. Das Tragen der Schwimmwesten obliegt unseren Gästen.
EIDG. SEGELAUSWEIS DER KATEGORIE D: Zur Erlangung des eidg. Segelausweises sind die Richtlinien der zuständigen Amtsstellen zu befolgen. Ausserkantonale Prüfungskandidatinnen und -kandidaten haben bei Kursantritt für die praktische Prüfung eine Ausnahmebewilligung ihres Wohnsitzkantons vorzuweisen. Nähere Auskünfte erteilt das Strassenverkehrs- und Schiffahrtsamt des Kantons Bern, Postfach 2681, 3001 Bern, Tel. 031 634 21 11. Info: www.vks.ch
BOOTSVERMIETUNG: Die Einteilung der Boote erfolgt durch das zuständige Personal der Segelschule. Bei ungünstiger Witterung, namentlich Sturmwarnung. behält sich die Stationsleitung aus Sicherheitsgründen das Recht vor, die Boote nicht abzugeben. Mieterinnen und Mieter sind verpflichtet, einen gültigen Segelausweis auf die Fahrt mitzunehmen. Sie haften für Schäden oder Verluste, die durch ihr eigenes Verschulden entstanden sind.
AUSSCHLUSS: Ausgeschlossen werden Personen, die sich unsportlich benehmen, oder solche, die den Anordnungen der Segellehrerinnen und Segellehrer nicht Folge leisten. Beschwerden sind schriftlich an die Schulleitung zu richten.
GERICHTSSTAND: Gerichtsstand ist Thun